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Vom Verbrenner zum elektrischen Dienstwagen – Lohnt sich der Umstieg?

Seit dem 16. November 2020 ist eine Mehrfachförderung für Elektromobile möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt war es verboten, Förderungen der E-Mobilität von Gemeinden etc., andere Förderprogramme und den Umweltbonus der Bundesregierung miteinander zu kombinieren. Mit der neuen Regelung ist die Anschaffung eines elektrifizierten Fuhrparks erheblich interessanter geworden. Doch lohnt sich auch für Unternehmen der Umstieg vom Verbrenner zum E-Fahrzeug?

Was wird gefördert und wer profitiert davon?

Deutschland muss bis 2030 die Klimaziele erreichen. Dafür müssen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge im Land zugelassen sein. Bisher verlief der Verkauf von Elektrofahrzeugen eher schleppend. Erst seit dem Jahr 2020 erhöht sich der Absatz von E-Autos. Um den Verkauf von E-Autos zusätzlich anzukurbeln, wurde Anfang November 2020 der Umweltbonus bis Ende 2025 verlängert und die Kombination mehrerer Fördermöglichkeiten erlaubt. Beim Umweltbonus handelt es sich um einen gemeinsamen Beitrag von der Bundesregierung und der Industrie, mit dem der Absatz von neuen und jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen gestärkt werden soll, und der zur Hälfte von der Bundesregierung und Industrie finanziert wird.

Gefördert werden reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge – sogenannte Plug-In-Hybride –, Brennstoffzellenfahrzeuge und Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer verursachen. Zur besseren Orientierung für Interessierte wurde die BAFA-Liste erstellt. Fahrzeuge, die sich auf dieser Liste befinden und ab dem 5. November zugelassen wurden, können über den Umweltbonus gefördert werden. Ob es sich dabei um Neufahrzeuge oder junge Gebrauchte handelt, spielt keine Rolle. Ausnahme sind junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Dienstwagen noch als Firmenwagen des Erstkäufers staatlich gefördert wurden. In diesem Fall greift die Umweltprämie nicht.

Wie hoch die Förderung ist, hängt vom Nettolistenpreis des Elektrofahrzeugs ab. Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro, d. h. 47.600 Euro mit 19 % Mehrwertsteuer, beträgt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 9.000 Euro, für Plug-In-Hybride 6.750 Euro. Doch Achtung: Der volle Förderbetrag wird nur dann ausgezahlt, wenn das Elektrofahrzeug den Nettolistenpreis von 40.000 Euro nicht übersteigt. Wird dieser überschritten, reduziert sich die Förderung auf 7.500 Euro für E-Fahrzeuge und 5.625 Euro für Plug-In-Hybride. Unternehmen profitieren also in jedem Fall von einem Umstieg.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag für die Umweltprämie kann nur online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Antragsberechtigt sind, neben Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug mindestens sechs Monate zu halten.

Benötigt werden u. a. eine Rechnungskopie zum Kauf des Fahrzeugs sowie der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die auf dem Namen des Antragstellers laufen müssen. Diese Unterlagen müssen spätestens einen Monat nach dem Eingang des Antrags beim BAFA eingereicht werden. Wird der Antrag positiv geprüft, zahlt das BAFA den Anteil der Bundesregierung auf das Konto des Antragstellers aus. Die fehlenden 3.000 Euro des Herstellers werden bereits beim Kauf des Fahrzeugs abgezogen.

Clevere kombinieren die Umweltprämie mit anderen Förderprogrammen. Dazu gehören:

  • Sofortprogramm “Saubere Luft” BMU
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 BMVI
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand KfW
  • Förderrichtlinie Elektromobilität BMVI
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
  • Flottenaustauschprogramm “Sozial und Mobil” BMU

Und wie sieht es mit den Ladesäulen aus?

Ein elektrifizierter Fuhrpark muss geladen werden. Bisher schreckten viele Unternehmen angesichts der Kosten für Ladesäulen vor einer E-Auto-Flotte zurück. Um diese Ängste zu reduzieren und den Anreiz zu steigern, fördern einige Bundesländer den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Einige dieser Förderprogramme finden Sie hier.

Lohnt sich also ein Umstieg für Unternehmen? In jedem Fall. Wer sich also kostengünstig einen elektrifizierten Fuhrpark zulegen möchte, sollte jetzt zugreifen und die Fördermöglichkeiten miteinander kombinieren.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/umweltbonus-1692646 [abgerufen am 04.02.2021, 09:21 Uhr]

Eine Zusammenfassung für Eilige finden Sie hier als Download.